
Psychische Gesundheit im Unternehmen: Eine Pflicht mit Potenzial
Die Bedeutung psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen – nicht nur im gesellschaftlichen Diskurs, sondern auch in der unternehmerischen Praxis. Was früher oft als weiches Thema galt, entwickelt sich heute zu einem konkreten betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Handlungsfeld. Dabei stehen Unternehmen zunehmend unter Druck – nicht nur durch steigende Fehlzeiten, sondern auch durch gesetzliche Vorgaben und steigende Erwartungen von Mitarbeitenden.
Ein zentrales Instrument zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen ist das sogenannte betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Besonders relevant in diesem Kontext ist die psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB), auch bekannt als Gefährdungsbeurteilung Psyche (GBU Psyche), die seit 2013 gesetzlich verankert ist und mittlerweile ein integraler Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 ArbSchG) darstellt
💡 Tipp: Ein innovativer Ansatz zur Erfassung psychischer Belastungen und individueller Ressourcen ist die Relief-Methode des Scheelen-Instituts – wissenschaftlich fundiert, praxiserprobt und leicht integrierbar in bestehende BGM-Prozesse.
Was sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz?
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz entstehen durch Faktoren wie Arbeitsüberlastung, unklare Aufgaben oder schlechte Kommunikation. Sie können zu Stress, Angstzuständen oder sogar zu ernsthaften psychischen Erkrankungen führen. Deshalb ist es für Unternehmen unerlässlich, solche Belastungen zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen – beispielsweise mit gezielten Diagnostiktools wie dem Relief-Profiling-Tool, das tiefere Einblicke in persönliche Stressoren und Handlungsspielräume bietet.
Warum ist psychische Gesundheit am Arbeitsplatz wichtig?
Psychische Gesundheit hat direkten Einfluss auf die Produktivität, die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und die allgemeine Unternehmenskultur. Ein gutes betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) hilft dabei, das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu fördern und gleichzeitig Ausfallzeiten durch Krankheit zu reduzieren.
Wie kann psychische Gesundheit am Arbeitsplatz gefördert werden?
Unternehmen sollten regelmäßig psychische Gefährdungsbeurteilungen durchführen, die Arbeitsbedingungen überprüfen und notwendige Anpassungen vornehmen. Dazu gehören auch Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die Mitarbeitenden helfen, mit Stress umzugehen und die Balance zwischen Arbeit und Leben zu wahren.
Warum psychische Belastungen kein Einzelfall mehr sind
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz haben sich in den vergangenen Jahren zu einem der häufigsten Gründe für Arbeitsunfähigkeit entwickelt. Laut aktuellen Daten der Krankenkassen ist die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen in den letzten zehn Jahren um über 50 % gestiegen. Dieser Trend hat enorme Auswirkungen auf die Produktivität, Teamdynamik und letztlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens.
Rechnet man die durchschnittlichen Kosten pro psychisch bedingtem Fehltag hoch, ergibt sich schnell ein deutliches Bild: Bei einer Belegschaft von 500 Mitarbeitenden können die Ausfallkosten jährlich bei über 600.000 Euro liegen – ganz zu schweigen von den Folgekosten wie Mehrbelastung im Team, Fluktuation oder sinkender Arbeitgeberattraktivität.
Dazu kommt ein besorgniserregender Befund aus dem aktuellen Gallup Engagement Index: 7,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben innerlich gekündigt. Diese stille Form der Arbeitsverweigerung ist zwar schwer messbar, aber in ihrer Wirkung nicht zu unterschätzen. Sie äußert sich in niedriger Motivation, mangelndem Engagement und geringer Innovationsbereitschaft – Symptome, die langfristig ganze Unternehmenskulturen aushöhlen können.
Gesetzliche Verpflichtung: Was Unternehmen zur PGB / GBU Psyche wissen müssen
Bereits seit 2013 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erfassen und zu beurteilen – genauso wie physische Gefährdungen. Die PGB bzw. GBU Psyche ist damit integraler Bestandteil der klassischen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Sie darf nicht ausgelassen oder vernachlässigt werden – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Ab dem Jahr 2026 werden jährlich 5 % aller deutschen Unternehmen stichprobenartig durch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden überprüft. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob und wie eine PGB durchgeführt wurde. Wer keine ausreichende Dokumentation oder Umsetzung vorweisen kann, muss mit Bußgeldern, behördlichen Auflagen oder Fristsetzungen rechnen. Auch Betriebsräte haben das Recht, eine PGB einzufordern – bei Bedarf auch über den Weg der Gewerbeaufsicht.
Wer ist für die Umsetzung der PGB verantwortlich?
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies betrifft nicht nur die Unternehmensleitung, sondern auch Personalabteilungen und Führungskräfte, die die Arbeitsbedingungen regelmäßig überwachen sollten.
Wann sollte die PGB durchgeführt werden?
Die PGB sollte regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, durchgeführt werden. Sie ist jedoch auch dann durchzuführen, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern – zum Beispiel bei der Einführung neuer Arbeitsmethoden oder Änderungen in der Arbeitsorganisation.
Was wird in einer GBU Psyche überhaupt beurteilt?
Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung geht es nicht um Diagnosen oder die Erfassung individueller Erkrankungen, sondern um die systematische Bewertung von arbeitsbedingten psychischen Belastungen. Die Untersuchung erfolgt anonym und bezieht sich auf vier Hauptdimensionen:
- Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe (z. B. Monotonie, Handlungsspielraum, Verantwortung)
- Arbeitsorganisation (z. B. Schichtarbeit, Unterbrechungen, Zeitdruck)
- Soziale Beziehungen (z. B. Führungsverhalten, Teamklima, Konflikte)
- Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Lichtverhältnisse, räumliche Bedingungen)
Die Erfassung dieser Dimensionen erfolgt häufig über standardisierte Befragungen, Workshops oder Beobachtungsinterviews. Wichtig ist, dass die Ergebnisse in einem strukturierten Verfahren ausgewertet, dokumentiert und in konkrete Maßnahmen übersetzt werden.
Zwischen Pflicht und Chance: Die PGB als Instrument der Organisationsentwicklung
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung betrachten viele Unternehmen die psychische Gefährdungsbeurteilung noch immer als lästige Formalität. Dabei liegt in ihr großes Potenzial: Wer sie richtig umsetzt, gewinnt wertvolle Erkenntnisse über die eigene Führungs- und Unternehmenskultur und kann gezielt gegensteuern, bevor sich Fehlbelastungen verfestigen.
Eine gut durchgeführte GBU Psyche liefert mehr als nur Daten. Sie bietet Orientierung, wo Führung verbessert, Kommunikation gestärkt und Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Sie zeigt auf, wo Überlastung entsteht, wo Unsicherheiten wirken oder wo strukturelle Probleme das Wohlbefinden gefährden. Gleichzeitig kann sie dazu beitragen, psychisch gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen – und damit die Basis für langfristige Mitarbeiterbindung und Leistung.
Fazit: Jetzt Strukturen schaffen, um handlungsfähig zu bleiben
Unternehmen, die sich frühzeitig mit der Umsetzung einer fundierten psychischen Gefährdungsbeurteilung beschäftigen, positionieren sich nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite. Sie schaffen auch einen wertvollen Zugang zu einem Thema, das in Zeiten von Fachkräftemangel, demografischem Wandel und wachsendem Transformationsdruck immer wichtiger wird.
Wichtig ist dabei: Die PGB / GBU Psyche darf nicht als einmalige Maßnahme verstanden werden. Sie sollte Teil eines kontinuierlichen, integrierten betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) sein – mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen stetig zu verbessern, Führungskräfte zu sensibilisieren und Mitarbeitende zu stärken.
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